Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur sachkundigen Prüfung der PSA gegen Absturz nach BGG 906 Allgemeine Prüfungsbedingungen 01 Nach berufsgenossenschaftlichen Regeln ist der Prüfer gehalten, jeglichen Ausrüstungsgegenstand der PSA im Urzustand, also so wie vom Hersteller/Händler ausgeliefert, zu überprüfen. Demnach sind nachträgliche Anbauten und Ergänzungen an der Ausrüstung (wie z.B. Klebebänder) vor der Überprüfung zu entfernen, Seilknoten sind zu öffnen. Muss dies vom Prüfer vorgenommen werden, ist der Mehraufwand zu berechnen. 02 Die sachkundige Prüfung kann wahlweise beim Benutzer vor Ort, oder durch Zusendung der PSA über Paketdienst, beim Sachkundigen erfolgen. Unabhängig vom Ort der Prüfung wird je PSA eine Mindestaufwandsentschädigung von € 55,-- (zzgl. MwSt.) erhoben, die mit der Summe der nach Anzahl und Preisliste zu prüfenden Ausrüstungsgegenstände der PSA verrechnet wird. Eine Rückerstattung von Differenzbeträgen bei zahlenmäßig geringfügiger Ausrüstung erfolgt nicht. 03 Nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften erfolgt die schriftliche Dokumentation der hier relevanten Prüfleistung zwingend in einem Prüfbuch (personenbezogen je PSA), dessen Inhalte vorgegeben sind. Das Prüfbuch ist somit unabdingbarer Teil der Prüfung und ist demnach vom Auftraggeber mit der PSA bereit zu stellen. Liegt der PSA bei der Prüfung kein Prüfbuch bei, ist es dem Prüfer frei gestellt, kostenpflichtig ein Prüfbuch anzulegen. Die Kosten für die Erstellung eines Prüfbuches werden mit € 35,-- (zzgl. MwSt.) berechnet. Prüfung der PSA beim Auftraggeber vor Ort 04 Bei der Prüfung beim Benutzer vor Ort wird die Anfahrt (einfacher Weg) vom Standort des Sachkundigen bis zum Prüfungsort mit € 1,10 je gefahrenem Kilometer, zzgl. MwSt. berechnet. Ohne weitere Vereinbarung, werden sowohl die Kosten der Anfahrt, als auch die Kosten der Prüfung vor Ort als Barzahlung fällig. Dies gilt auch für den Fall, dass die schriftliche Dokumentation des Prüfergebnisses nachgereicht wird. Soweit vom Auftraggeber die Rechnungsstellung der Prüfleistung gewünscht wird, ist dies in jedem Fall vorab schriftlich zu vereinbaren. Bei Rechnungsstellung w der Schlussrechnung vereinbart. Prüfung der PSA beim Sachkundigen durch Paketzustellung 05 Wird dem Sachkundigen die PSA zur Perden sowohl die Anfahrtskosten, als auch die Mindestaufwandsentschädigung von € 55,-- (zzgl. MwSt.) je voraussichtlich zu prüfender PSA vorab fällig. Der Auftraggeber erhält dazu eine entsprechende Teilrechnung. Für die, nach erfolgter Prüfung verbleibenden Restforderungen, wird ein Zahlungsziel von maximal zwei Wochen nach Erhaltrüfung über einen Paketdienst zugestellt, erfolgt die Prüfung in einem Zeitfenster von maximal zehn Werktagen nach Zustellung. Der Auftraggeber kann den Rücksendeweg vorab festlegen. Nach erfolgter Prüfung erhält der Auftraggeber umgehend eine Rechnung über die Prüfleistung, zuzüglich Kosten der Rücksendung. Die Rücksendung der PSA erfolgt umgehend nach Zahlungseingang. Die Rücksendung erfolgt obligatorisch als versichertes Paket mit jeweils € 1.500,-- maximalem Versicherungswert. Sollte die rückzusendende PSA hinsichtlich Volumen, Gewicht, oder geschätztem Wert die Einzelkapazität überschreiten, ist es dem Prüfer freigestellt, in einem zweiten, kostenpflichtigen Paket zu verschicken.