Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur sachkundigen Prüfung der PSA gegen Absturz nach BGG 906
Allgemeine Prüfungsbedingungen
01 Nach berufsgenossenschaftlichen Regeln ist der Prüfer gehalten, jeglichen Ausrüstungsgegenstand
der PSA im Urzustand, also so wie vom Hersteller/Händler ausgeliefert, zu überprüfen.
Demnach sind nachträgliche Anbauten und Ergänzungen an der Ausrüstung (wie z.B. Klebebänder)
vor der Überprüfung zu entfernen, Seilknoten sind zu öffnen.
Muss dies vom Prüfer vorgenommen werden, ist der Mehraufwand zu berechnen.
02 Die sachkundige Prüfung kann wahlweise beim Benutzer vor Ort, oder durch Zusendung der PSA
über Paketdienst, beim Sachkundigen erfolgen.
Unabhängig vom Ort der Prüfung wird je PSA eine Mindestaufwandsentschädigung von
€ 55,-- (zzgl. MwSt.) erhoben, die mit der Summe der nach Anzahl und Preisliste zu prüfenden
Ausrüstungsgegenstände der PSA verrechnet wird.
Eine Rückerstattung von Differenzbeträgen bei zahlenmäßig geringfügiger Ausrüstung erfolgt nicht.
03 Nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften erfolgt die schriftliche Dokumentation der hier
relevanten Prüfleistung zwingend in einem Prüfbuch (personenbezogen je PSA), dessen Inhalte
vorgegeben sind.
Das Prüfbuch ist somit unabdingbarer Teil der Prüfung und ist demnach vom Auftraggeber
mit der PSA bereit zu stellen.
Liegt der PSA bei der Prüfung kein Prüfbuch bei, ist es dem Prüfer frei gestellt, kostenpflichtig ein
Prüfbuch anzulegen.
Die Kosten für die Erstellung eines Prüfbuches werden mit € 35,-- (zzgl. MwSt.) berechnet.
Prüfung der PSA beim Auftraggeber vor Ort
04 Bei der Prüfung beim Benutzer vor Ort wird die Anfahrt (einfacher Weg) vom Standort des
Sachkundigen bis zum Prüfungsort mit € 1,10 je gefahrenem Kilometer, zzgl. MwSt. berechnet.
Ohne weitere Vereinbarung, werden sowohl die Kosten der Anfahrt, als auch die Kosten der
Prüfung vor Ort als Barzahlung fällig.
Dies gilt auch für den Fall, dass die schriftliche Dokumentation des Prüfergebnisses nachgereicht wird.
Soweit vom Auftraggeber die Rechnungsstellung der Prüfleistung gewünscht wird, ist dies
in jedem Fall vorab schriftlich zu vereinbaren.
Bei Rechnungsstellung w der Schlussrechnung vereinbart.
Prüfung der PSA beim Sachkundigen durch Paketzustellung
05 Wird dem Sachkundigen die PSA zur Perden sowohl die Anfahrtskosten, als auch die Mindestaufwandsentschädigung
von € 55,-- (zzgl. MwSt.) je voraussichtlich zu prüfender PSA vorab fällig.
Der Auftraggeber erhält dazu eine entsprechende Teilrechnung.
Für die, nach erfolgter Prüfung verbleibenden Restforderungen, wird ein Zahlungsziel von
maximal zwei Wochen nach Erhaltrüfung über einen Paketdienst zugestellt, erfolgt die
Prüfung in einem Zeitfenster von maximal zehn Werktagen nach Zustellung.
Der Auftraggeber kann den Rücksendeweg vorab festlegen.
Nach erfolgter Prüfung erhält der Auftraggeber umgehend eine Rechnung über die Prüfleistung,
zuzüglich Kosten der Rücksendung.
Die Rücksendung der PSA erfolgt umgehend nach Zahlungseingang.
Die Rücksendung erfolgt obligatorisch als versichertes Paket mit jeweils € 1.500,-- maximalem
Versicherungswert.
Sollte die rückzusendende PSA hinsichtlich Volumen, Gewicht, oder geschätztem Wert die
Einzelkapazität überschreiten, ist es dem Prüfer freigestellt, in einem zweiten, kostenpflichtigen
Paket zu verschicken.